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Lohnbuchhaltung

Wenn Sie als Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, befinden Sie sich mit der gesetzlich notwendigen Lohnbuchhaltung in einem besonderen Bereich, der spezifische Kenntnisse in der Steuerberatung sowie den Sozialversicherungen voraussetzt. TFS übernimmt für Sie im Rahmen der Lohnbuchhaltung die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die der Lohnsteuer-Anmeldungen (LStA), Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (Baulohn) sowie die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Alle Übermittlungen der Lohnbuchhaltung werden bei TFS elektronisch vorgenommen. Das gilt ebenfalls für die Meldung der Beitragsnachweise für Krankenkassen, der DEÜV- Meldungen, der Anträge nach dem AAG und Verdienstbescheinigungen. Über die Anfertigung der Zahlungsträger für die Gehalts-, Lohnsteuer- und Krankenkassenzahlungen kümmern wir uns ebenfalls um die Vorbereitung und Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger und lassen Sie bei diesen wichtigen Themen nie allein!

Eine Auswahl unserer Leistungen aus dem Bereich Lohnbuchhaltung:

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen
  • Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweisungen für Krankenkassen
  • Elektronische Übermittlung der DEÜV-Meldungen
  • Elektronische Übermittlung der Anträge nach dem AAG
  • Elektronische Übermittlung von Verdienstbescheingungen
  • Anfertigung der Zahlungsträger für die Gehalts-, Lohnsteuer- und Krankenkassenzahlungen
  • Erstellung der Meldungen an die Sozailkassen der Bauwirtschaft, auch für Maler- und Dachdeckerhandwerk
  • Vorbereitung und Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger