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Steuertipps

Das Thema Steuern und Steuerrecht ist ganz besonders in Deutschland ständig in Bewegung! Einige Bereiche ändern sich in kurzen Abständen, andere bleiben eine Zeit lang aktuell. Grade ein Unternehmer ist häufig darauf angewiesen, die unzählige Vielfalt von Tipps, legalen Tricks und Möglichkeiten kennen zu müssen, um nicht unnötig viel Geld dem Fiskus zu überlassen. Leider ist das in der Praxis selten möglich, da Sie sich natürlich vorrangig um Ihr Unternehmen kümmern müssen, wodurch sogar nur wenig Zeit für die generellen Steuerfragen bleibt. Hierbei wollen wir Ihnen helfen und bieten Ihnen von Zeit zu Zeit auf dieser Website immer wieder neue Tipps und Tricks, welche Ihnen im Tagesgeschäft helfen können. Erfahren Sie hier einige aktuelle und auch manchmal schon länger geltende Tipps, wie Sie vielleicht Ihrem Finanzamt eine Nasenlänge voraus sein können!

Elektronisch übersandte Rechnungen

Rückwirkend zum 1. Juli 2011 sind die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden. Der Rechnungsaussteller darf nunmehr - vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers seine Rechnungen elektronisch übermitteln (z.B. per E-Mail). Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herstellen kann. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder ähnlicher Maßnahmen ist nicht mehr verpflichtend.

Einkommensteuer-Ermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im selbst genutzen Haus gewährt das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20% der Aufwendungen (ohne Materialaufwand), maximal 1200 €. Es muss allerdings eine Rechnung vorliegen und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkers erfolgt sein. Ähnliche Ermäßigungen gibt es auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Bei „Minijobs“ bis monatlich 400 € beträgt die maximale Ermäßigung 510 €, bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 4000 €.

Häusliches Arbeitszimmer

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers sind wieder bis zu einem Höchstbetrag von 1250.- € abziehbar, auch wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz (Schreibtisch) zur Verfügung stellt.